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Kosten

Die Kosten für die Behandlung der Schlafapnoe werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in der Regel übernommen.
Gesetzeslage ist, dass primäres Schnarchen (gutartiges Schnarchen ohne Atemaussetzer) von den Krankenkassen nicht als Krankheit anerkannt werden muss.

  • Die Diagnostik Ihrer Schlafstörung wird trotzdem in der Regel von den privaten Kassen bezahlt.
  • Eine Therapie des Schnarchens wird jedoch nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn ein durch Schlaflabor nachgewiesenes Schlafapnoe-Syndrom vorliegt. Die Abrechnung der Therapie erfolgt über die gesetzliche Gebührenordnung für Ärzte. Über die genauen Kosten, welche auf Sie im Falle einer Therapie zukommen, informieren wir Sie im Vorfeld. Sie erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. den Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen. In manchen Fällen zahlen die privaten Kassen zumindest einen Teilbetrag.